Die osteopathische Behandlung
Eine Erstbehandlung in meiner Praxis für Osteopathie beinhaltet folgende Schritte, die in absolut ruhiger Atmosphäre stattfinden:
Ein ausführliches Gespräch zu Beginn der Behandlung dient der Klärung der aktuellen Beschwerden und ihrer Vorgeschichte.
Im Rahmen der sich anschließenden körperlichen Untersuchung nach osteopathischen Prinzipien der Ganzheitlichkeit wird der Körper auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenspiel von Gelenken, Bindegewebe, Muskeln und Organen untersucht.
Am Schluss der Untersuchung steht in der Regel die Diagnose. Falls dazu noch weiterer ärztlicher Untersuchungsbedarf besteht oder wenn eine konventionelle Therapie sinnvoller erscheint, verweise ich Sie gerne an einen Arzt oder einen anderen Therapeuten. Die osteopathische Behandlung selbst besteht aus einer Anzahl von speziellen Grifftechniken im parietalen, visceralen und cranio-sacralen Bereich, dem philosophischen Ansatz der Osteopathie folgend.
Zum Abschluss einer Behandlung gebe ich Ihnen gerne Empfehlungen zu Ihrer gesundheitlichen Problematik.
Weitere Behandlungen werden stets individuell vereinbart.
Kosten und Dauer einer Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel 45 Minuten und kostet ca. 85 Euro.
Erstattung durch Krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und die Kosten selbst zu tragen sind.
Einige gesetzliche Krankenkasse bezuschussen jedoch seit geraumer Zeit die Osteopathie. Die Voraussetzungen, dass der Therapeut eine umfangreiche osteopathische Weiterbildung absolviert hat und Mitglied in einem osteopathischen Verband bzw. die Vorausetzung für eine Mitgliedschaft erfüllt, sind bei mir gegeben. Ich bin Mitglied im BVO – Bundesverband Osteopathie. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse wegen einer Bezuschussung der Kosten für Osteopathie nach.
Private Krankenversicherungen erstatten – je nach Tarif – Heilpraktikerrechnungen. Dies gilt ebenso für entsprechende Zusatzversicherungen.
Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung als Privatpatient, die Sie zunächst selbst begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)